Rechtsschwerpunkt

Schwerpunkt Rechtswissenschaft ausbauen statt abschaffen!

— Petition: „Erhalt des Rechtsschwerpunkts inkl. Arbeitsrecht“ —

Studierende des Fachbereichs Sozialökonomie haben eine Petition zum Erhalt des Rechtsschwerpunkts initiiert, die sich für einen Erhalt des Rechtsschwerpunkts und eine Widerbesetzung der Arbeitsrechtsprofessur einsetzt. Darin heißt es u.a.: „Tagtäglich sind Arbeiter*innen, Betriebsräte/Personalräte und Interessenverbände mit arbeitsrechtlichen Außeinandersetzungen konfrontiert. Gesetze und Rechtsprechungen werden im Alltag oft umgangen. Die Universität Hamburg bereitet im Studiengang Sozialökonomie die zukünftigen Arbeitnehmer*innen und deren Vertretungen darauf vor arbeitsrechtliche Problemstellungen kritisch zu bearbeiten. Hierdurch hat die Universität Hamburg ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland und grenzt sich deutlich ab von den etlichen Möglichkeiten Arbeitsrecht aus Unternehmenssicht zu studieren.“ Die Petition wurde bislang über 1000 Personen unterzeichnet (Stand März 2023). Unterzeichnet die Petition und verbreitet sie weiter!

— Statement-Kampagne: „Der Schwerpunkt Rechtswissenschaft in der Sozialökonomie ist wichtig, weil…“ —

Beteiligt euch an unserer Statement-Kampagne „Der Schwerpunkt Rechtswissenschaft in der Sozialökonomie ist wichtig, weil…“, damit wir unsere vielfältigen Begründungen zusammentragen, dadurch voneinander lernen und die Auseinandersetzung aus dem Hinterzimmer in die Öffentlichkeit tragen können! Vervollständigt dafür bitte in diesem PDF oder über dieses Formular den entsprechenden Satz. Wir sammeln die Begründungen, werden diese auf unserer Homepage veröffentlichen und zu gegebener Zeit an die entsprechenden Stellen weitergeben. Schickt eure ausgeüllte PDF an fsr-sozoek@uni-hamburg.de oder per Post an: FSR Sozialökonomie, Von-Melle-Park 9, 20146 Hamburg

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———————- Hintergrundinformationen ———————-

— Vortrag von Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback —
Zur Bedeutung des Arbeitsrechts an Ex-HWP und heute am Fachbereich Sozialökonomie referierte Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, Professuren für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Arbeitsrecht an der Universität Hamburg und der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (dort u.a. Vizepräsident), am 6. Dezember 2022

Unterstützung durch die SPD Hamburg
Auf dem Landesparteitag der SPD Hamburg wurde am 5.11.22 die Wiederbesetzung der Arbeitsrechtsprofessur beschlossen. Die Einbringung des Antrages findet ihr hier als Video.

 

Unterstützung durch Gewerkschaften
Die Gewerkschaften ver.di Hamburg und GEW Hamburg haben sich ebenfalls solidarisch erklärt.

Was genau wurde im Fachbereichs- und Fakultätsrat zur Abschaffung beschlossen?
Am 8. Juni bzw. 29. Juni 2022 wurde von Fachbereichsrat Sozialökonomie und Fakultätsrat für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften eine Änderung der Modulbeschreibung des Bachelor-Studiengangs Sozialökonomie beschlossen. Damit ergeben sich folgende Änderungen ab dem 1. Oktober 2022 für alle eingeschrieben Studierenden: a) die Wahlmöglichkeit des Schwerpunkts Rechtswissenschaft entfällt ersatzlos. b) sämtliche Module werden dahingegehnend verändert, dass Kurse in Arbeitsrecht nicht mehr vorkommen.

Beschluss des Fakultätsrats für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 29. Juni 2022:
„Als Universität Hamburg haben wir uns der Verwirklichung der UN-Nachhaltigkeitsziele verschrieben: Frieden, Beendigung von Hunger und Armut, gute Arbeit, ökologische Nachhaltigkeit, Geschlechtergerechtigkeit, Gesundheit – weltweit. Eine solche demokratische, zivile und soziale Zeitenwende ist dringend nötig angesichts der aktuellen globalen Zivilisationskrise. Wir brauchen Diplomatie, internationale Kooperation und eine Stärke des (Menschen-)Rechts statt des Rechts des Stärkeren. Dem wird sich am Fachbereich Sozialökonomie in Lehre und Forschung in einem interdisziplinären Ensemble aus Betriebswirtschaftslehre, Soziologie, Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft in Untersuchung der Wechselwirkung von ‚Wirtschaft‘ und ‚Gesellschaft‘ gewidmet.

Dieses Ensemble ist aktuell aufgrund der bisher nicht geplanten Widerbesetzung der Professur für Arbeitsrecht und der im Fachbereichsrat beschlossenen Abschaffung des Studienschwerpunkts Rechtswissenschaft im B.A. Sozialökonomie massiv gefährdet.

Vor diesem Hintergrund … […]… fordert der Fakultätsrat für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften den Fachbereich Sozialökonomie, das WiSo-Dekanat, das Uni-Präsidium sowie den Hamburgischen Senat dazu auf, für die Wiederbesetzung der Professur für Arbeitsrecht in der Sozialökonomie sowie den Erhalt des Studienschwerpunkts Rechtswissenschaft im Bachelor Sozialökonomie Sorge zu tragen und entsprechend (hochschul)politisch zu agieren.“

Kompletter Beschluss als PDF Beschluss FakRat Rechtsschwerpunkt

Beschluss des Fakultätsrats für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 01. Juni 2022: Für die deutliche Erhöhung der Ausgaben für Bildung, Wissenschaft, Soziales, Gesundheit und Kultur

„Die Universität hat erheblichen Finanzbedarf: Die jahrelange Kürzungspolitik spitzt sich bis 2024 weiter zu, wodurch bereits jetzt Studienprogramme, wie der internationale Master Kriminologie oder der Schwerpunkt Rechtswissenschaft in der Sozialökonomie, in Frage stehen. Die derzeitige Finanzplanung kompensiert nicht einmal die vorhersehbaren Kostensteigerungen durch Personalkosten und zwingt die Fachbereiche wissenschaftliche Mitarbeiterstelle zu kürzen. Darunter leiden Forschung, die Qualität der Lehre und das Engagement zur Realisierung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs).

Angesichts der geplanten Staatsausgaben in Milliardenhöhe für die Bundeswehr bekräftigt der Fakultätsrat seine Resolution vom 29.9.21 (siehe Anlage) und fordert den Senat und die Bürgerschaft der FHH dazu auf, den Kurs der staatlichen Haushaltspolitik grundlegend zu ändern. Die Ausgaben für Bildung, Wissenschaft, Soziales, Gesundheit, Kultur und öffentliche Infrastruktur sind erheblich zu erhöhen.“

Kompletter Beschluss als PDF hier

Beschluss des Fachbereichsrats Sozialökonomie vom 8. Juni 2022:
„Der Fachbereichsrat kritisiert nachdrücklich die nun bekannt gewordene Vorgehensweise der früheren Dekanin bzw. des früheren Dekanats, anstelle des Versuchs einer Wiederbesetzung der Professur für Arbeitsrecht im Fachbereich Sozialökonomie, diese ohne Absprache und ohne jegliche Information in einem anderen Fachbereich der Fakultät zu verwenden. Eine solche Vorgehensweise zeichnet sich durch einen Mangel an Respekt gegenüber dem Fachbereich aus und stellt diesen vor Herausforderungen, die sich aus der Nichtwiederbesetzung der Stelle ergeben. Dabei wird natürlich gesehen, dass nicht das Dekanat über die Wiederbesetzung von Stellen entscheidet, sondern Vorschläge beim Präsidium einbringt. Auch ist dem Fachbereich bewusst, dass bei Entscheidungen über Wiederbesetzungen vor dem Hintergrund von finanziellem Kürzungsdruck (siehe hierzu auch den Beschluss des FR vom 1.6.22 zur Notwendigkeit einer deutlichen Erhöhung der Ausgaben für Bildung, Wissenschaft, Soziales, Gesundheit und Kultur) zu berücksichtigen ist, Stellen für die Fakultät insgesamt zu erhalten. Trotzdem ist nicht nachvollziehbar, warum eine Vorgehensweise gewählt wurde, bei der der Fachbereich deutlich im Nachhinein vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Da es sich um eine Verlagerung einer Stelle innerhalb der Fakultät handelt, fordert der Fachbereich das Dekanat auf, kurzfristig Möglichkeiten der Kompensation für die Stelle aufzuzeigen, damit der Fachbereich den laufenden Verpflichtungen in der Lehre wie der Weiterbedienung des Schwerpunktes Rechtswissenschaften im BA Sozialökonomie angemessen nachkommen kann. Der Fachbereich fordert das Dekanat zudem dazu auf, sich zukünftig für eine Wiederbesetzung der Professur für Arbeitsrecht einzusetzen, damit die Rechtswissenschaften ihre Rolle im Fachbereich Sozialökonomie auch längerfristig erfüllen können.“

Beschluss des Fakultätsrats für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 30.5.2018:
„Er [der Fakultätsrat] bekräftigt die fachwissenschaftliche Notwendigkeit der Rechtswissenschaft als Teil der Sozialökonomie. […] Die Empfehlung der Verlagerung der rechtswissenschaftlichen Professuren aus dem Fachbereich Sozialökonomie in die juristische Fakultät weist der Fakultätsrat mit Nachdruck zurück.“

WiSo-Gesetz, 2005:
Als die HWP 2005 vom CDU-Schill-FDP-Senat in die Uni Hamburg zwangsintegriert wurde, konnte mit dem Druck der Stadtgesellschaft der Erhalt einiger Eckpunkte der HWP auch in Gesetzesform erwirkt werden. So heißt es im Landesgesetz zur Bildung der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg vom 8. Februar 2005: „Die Fakultät stellt sicher, dass im Rahmen der Fortführung bestehender und bei Entwicklung neuer Studienangebote das Profil der bisherigen HWP in der Lehre und bei der Zusammensetzung der Studierenden berücksichtigt wird.“ (§3 Absatz 3)